Zahnärztin, Zahnarzt
Zahnärzte und Zahnärztinnen behandeln kariöse Zähne oder Kiefererkrankungen, sorgen für Zahnersatz und nehmen oralchirurgische Eingriffe vor. Zusammen mit ihrem Praxisteam leiten sie Patientinnen und Patienten zu einer optimalen Mundhygiene an.
Vor einer Behandlung erfassen Zahnärztinnen und Zahnärzte den Zustand von Zähnen und Zahnfleisch (Anamnese) und erstellen bei Bedarf Röntgenaufnahmen. Sie stellen Diagnosen und entscheiden gemeinsam mit ihren Patienten über die Art der Behandlung. Eine vertrauensvolle Zahnarzt-Patientenbeziehung und eine sorgfältige zahnmedizinische und psychosoziale Betreuung sind massgebend für den Behandlungserfolg.
Zu den häufigsten Arbeiten gehören die Prophylaxe sowie die Behandlung von Karies und geschädigten Zahnwurzeln. Wenn nötig ziehen die Behandler auch Zähne, operieren Abszesse, korrigieren Fehlstellungen von Kiefer und Zähnen oder behandeln Zahnfleisch- und Zahnbetterkrankungen. Bei zerstörten oder fehlenden Zähnen sorgt der Zahnarzt für passenden Ersatz durch Kronen und Brücken, künstliche Wurzeln (Implantate) oder abnehmbare Prothesen. Zunehmende Bedeutung erhält die Behandlung von behinderten und betagten Menschen in Zahnarztpraxen, Kliniken, Heimen oder Spitälern. Als Inhaber einer Privatpraxis oder als Leiter einer Klinik ist der Zahnarzt auch unternehmerisch gefordert, grundlegende Kenntnisse des Praxismanagements sind unerlässlich.
Ausbildung
Die Ausbildung in Zahnmedizin setzt sich aus einem dreijährigen Bachelorstudium und einem zweijährigen Masterstudium zusammen. Sie kann an den vier zahnmedizinischen Zentren der Universitäten Basel, Bern, Genf und Zürich absolviert werden. Anschliessend folgt in der Regel eine Weiterbildungszeit bei einem Privatzahnarzt, an einer öffentlichen Zahnklinik oder an der Universität.